KIF: Wie Gemeinden aus einem freiwilligen Fonds nachhaltige Innenentwicklung fördern
Hinter KIF verbirgt sich ein freiwilliger und selbstverantworteter Verbund von Kommunen, die Eigenmittel für einen Fonds generieren wollen. Dieser hat die Stabilisierung von Ortsmitten und damit die Sicherung der Daseinsvorsorge zum Ziel. Gleichzeitig sollen die Außenbereichsflächen geschont werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Projekt im Rahmen von „Kommunen innovativ“. Diese Fördermaßnahme unterstützt Kommunen, die im Verbund mit Wissenschaft nachhaltige Strategien für Ortsentwicklung, Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen erforschen und anwenden. Ihr Fokus dabei: Ein verantwortungsvoller Umgang mit Land- und Flächenressourcen.
Fortschritt und Stärke durch interkommunale Kooperation
Angesichts des demografischen Wandels erleben viele ländliche Kommunen eine fortschreitende Schrumpfung und Alterung der verbleibenden Bevölkerung. Unabhängig von Bevölkerungsprognosen werden an den Siedlungsrändern Neubaugebiete und großflächige Einzelhandelsbetriebe ausgewiesen, um im interkommunalen Wettbewerb für junge Familien attraktiv zu sein. In der Folge, aber auch auf Grund eines veränderten Einkaufsverhaltens (Online-Handel und -Dienstleistungen), kommt es zu immer größeren Leerständen in den Ortskernen, die das Image als Wohnort verschlechtern, während die Ortserweiterungen zu erhöhten Investitions- und Folgekosten führen. An dieser Stelle soll der Kommunale Innenentwicklungsfonds eine integrierte Entwicklung nach dem Prinzip kommunaler „Innen- vor Außenentwicklung“ ermöglichen; nicht durch strikte Regulierung, sondern durch Anreize und verstärkte interkommunale Zusammenarbeit.
Unsere Mission: nachhaltige Siedlungsentwicklung
Der Forschungsverbund besteht aus den niedersächsischen Landkreisen Gifhorn und Nienburg/Weser, dem Regionalverband Großraum Braunschweig und der Universität Göttingen. Die Projektverbundkoordination obliegt dem Landkreis Nienburg.
Ziel des Forschungsprojektes ist es, die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines auf Freiwilligkeit basierenden, eigenverantworteten kommunalen Innenentwicklungsfonds zu untersuchen und ein funktionierendes Fondsmodell zu entwickeln. Aus dem Fonds sollen zukünftig Maßnahmen zur Förderung der Innenentwicklung und somit zur Verbesserung der Attraktivität der Ortskerne finanziert werden.
Somit schaffen die Kommunen in Schrumpfungs- und Wachstumsregionen in regionaler Verantwortungsgemeinschaft einen zusätzlichen finanziellen Gestaltungsspielraum, der der gezielten Unterstützung der Innenentwicklung und Sicherung der gemeindlichen Aufgabenerfüllung im Rahmen der Daseinsvorsorge dient. Die gezielte Förderung von Innenentwicklungsmaßnahmen wird gleichzeitig zu einem verantwortungsvolleren und sparsameren Umgang mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich führen. Damit zeigt sich, dass auch der ländliche Raum Ort von Innovation ist und eine Vorreiterrolle für eine nachhaltige Entwicklung übernehmen kann.
Forschung und Anwendung verlaufen dabei in mehreren Schritten. Die beiden Landkreise entwickeln die Wirkungsmechanismen des Fonds. In einem Konsultationsprozess mit den beteiligten Kommunen werden Modelle für die Einzahlung in den Fonds und die Förderung von Innenentwicklungsvorhaben aufgestellt. Dazu werden auch die rechtlichen Gestaltungsspielräume untersucht. Der Regionalverband Großraum Braunschweig prüft anschließend die regionalplanerischen Rahmenbedingungen und zeigt die Handlungsmöglichkeiten auf dieser Ebene auf. Danach wird das Fondsmodell von der Universität Göttingen im Rahmen von zwei Planspielen unter Beteiligung von Gemeinden getestet, wobei der Fokus auf die Entscheidungsprozesse und die Langzeitwirkung des Innenentwicklungsfonds gerichtet wird.
Am Ende des Projektes stehen als Grundlage für eine Umsetzung eine generalisierte Muster-Rahmenvereinbarung sowie Empfehlungen in Form eines Leitfadens für die Durchführung des erforderlichen regionalen Abstimmungsprozesses und die Einführung des kommunalen Innenentwicklungsfonds. Darüber hinaus sollen Hinweise für eine zukunftsgerichtete Ausgestaltung der Förderprogramme der nächsten Förderperiode formuliert werden.
Neues Planungsinstrument mit Übertragbarkeitspotenzial
Das interkommunale Vorhaben KIF ergänzt die vorhandenen Planungsinstrumente zur Siedungsentwicklung. Gemeinsam ist der Verbund der Überzeugung, dass ein nachhaltiges Flächenmanagement einer engen Verzahnung zwischen reglementierenden und kooperativen Instrumenten, sowie zwischen der kommunalen und der regionalen Planungsebene bedarf. Die Verknüpfung des kommunalen Innenentwicklungsfonds mit den Vorgaben der Raumordnung soll die Möglichkeiten stärken, um auch auf der Ebene der Regionalplanung die räumlichen Auswirkungen des demografischen Wandels positiv zu beeinflussen und eine effizientere Nutzung der Ressource Boden herbeizuführen.
Das Interesse an diesem neuartigen kommunalen Finanzierungsmodell ist groß. Weitere niedersächsische Gemeinden anderer Landkreise wollen im „Kommunalen Innenentwicklungsfonds“ mitwirken. Interesse bekundeten sowohl Kommunen als auch Landkreise aus Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern.
Projektdaten
Fördermaßnahme
Kommunen innovativ
Projekttitel
KIF - Kommunaler Innenentwicklungsfonds
Laufzeit
01.07.2016– 31.06.2019
Förderkennzeichen
033L171
Fördervolumen des Verbundes
461.000 Euro